Umweltzustände sichern oder wiederherstellen.

Damit Projekte reibungslos genehmigt und zugelassen werden, erstellen wir Gutachten und Dokumentationen zu zahlreichen umweltfachlichen Themen. Als Grundlage dienen uns dazu die Schutzgüter gemäß UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz). Dabei verfolgen wir das Ziel, den gewünschten Umweltzustand während der Umsetzung zu sichern oder nach Bauabschluss vollständig wiederherzustellen.

 

Leistungen Umweltfachl. Planung

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Erhebliche Umweltauswirkungen ermitteln und bewerten.

Mit der UVP ermitteln, bewerten und beschreiben wir erhebliche Umweltauswirkungen bei bestehenden oder neuangelegten Projekten. So bereiten wir die Entscheidung für verwaltungsbehördliche Zulassungs- und Genehmigungsverfahren optimal vor. Auf Basis eines Screenings stellen wir die Pflicht zur UVP fest, definieren den Untersuchungsrahmen, erstellen einen UVP-Bericht zur Berücksichtigung bei der Zulassungsentscheidung und beteiligen die Öffentlichkeit wie auch involvierte Behörden.

Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP)

Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen darstellen.

Wenn bei einem Projekt mit Eingriffen in den Naturhaushalt oder die Landschaft zu rechnen ist, prüfen wir die Einzelschritte der Eingriffsregelung ab. Ziel ist es, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Vorhabengebietes in Bezug auf Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu erhalten. Hierfür planen wir vorrangig Vermeidungsmaßnahmen während der Vorhabenumsetzung ein oder berücksichtigen auch Maßnahmen zum Ausgleich oder des Ersatzes, um erhebliche Beeinträchtigungen der Funktionen des Naturhaushaltes zu kompensieren. Dabei ist die fortlaufende Arbeit an der LBP in Abstimmung mit der technischen Planung stets gewährleistet.

 

FFH Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)

Prüfung der Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete.

Geplante bauliche Vorhaben können das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) tangieren. Daher führen wir vor der Genehmigung eine Prüfung der Verträglichkeit des betreffenden Gebietes nach festgelegten Erhaltungszielen durch. Zu diesen zählen zum einen die Lebensräume, einschließlich ihrer charakteristischen Arten und Vogelarten, die Vogelschutz-Richtlinie, einschließlich Habitate bzw. Standorte sowie biotische und abiotische Standortfaktoren. Zum anderen die räumlich-funktionalen Beziehungen, Strukturen und gebietsspezifischen Funktionen, die für die genannten Lebensräume und Arten von Bedeutung sind.

Dazu definieren wir Bauzustände, prüfen die Fahrgeometrie und legen die Details für eine funktionssichere Entwässerung fest.

 

Artenschutzrechtliche Prüfung (sAP)

Vorgaben des besonderen Artenschutzes einhalten.

Um die artenschutzrechtlichen Belange des Bundesnaturschutzgesetzes abzusichern, finden wir heraus, ob streng geschützte Arten aus Flora und Fauna bzw. europäische Vogelarten durch ein bauliches Vorhaben betroffen sind und ob ein Verbotstatbestand vorliegt. Zu diesem Zweck erstellen wir artenschutzrechtliche Fachbeiträge im Genehmigungsverfahren, entwickeln artspezifische Vermeidungs- und Verminderungs-, wie auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen. Alle Ergebnisse werden in die Umweltplanung integriert und mit den entsprechenden Behörden für die Verfahrenskommunikation abgestimmt.

Wasserrechtlicher Fachbeitrag (WRRL)

Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper schützen.

Wir prüfen die Vereinbarkeit baulicher Vorhaben mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Der Fachbeitrag identifiziert problematische Planungs-Elemente frühzeitig, um diese an die Anforderungen der WRRL anzupassen. Dazu bewerten wir die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf den ökologischen und chemischen Zustand jedes Oberflächenwasserkörpers und den chemischen bzw. mengenmäßigen Zustand jedes Grundwasserkörpers. Falls gutachterlich ein Verstoß gegen das Verschlechterungs- oder Verbesserungsgebot festgestellt wird, stellen wir die Ausnahmevoraussetzungen nach § 31 WHG detailliert dar. 

Abfalltechnische Betrachtung

Abfälle ermitteln, Entsorgung planen.

Wir leisten die qualitative und quantitative Ermittlung der Abfälle in den Rückbau- und Neubaubereichen und erstellen Ausschreibungen für Entsorgungsleistungen, Probennahme und Laboruntersuchungen von Abfällen und Böden. Dazu begleiten und bewerten wir die Untersuchungen und überprüfen Bauverträge, hinsichtlich einer Umsetzung nach abfalltechnischer Empfehlung. Weitere wesentliche Bausteine unseres Leistungspaketes sind die Erstellung von Abfallentsorgungskonzepten, die Begleitung von Entsorgungsverträgen, die Beratung bei der Entsorgungsplanung sowie die Angebotsprüfung der Baulose auf abfallrechtliche Belange, Kosten und Plausibilität. Behördliche Abstimmungen zu Bodenschutz Abfallentsorgung und -Verwertung vervollständigen unseren Service im Bereich umweltfachlicher Planung.